Studie: Wirtschaftsbeziehungen Schweiz–Israel im Fokus

16.11.2015

Categories: Desinvestition

Die Verletzung fundamentaler Rechte der PalästinenserInnen durch Israel ist gut dokumentiert. Die Mitverantwortung der internationalen Gemeinschaft für diesen Zustand wird hingegen verharmlost. Eine Studie zeigt dies anhand der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Israel auf und deutet Handlungsperspektiven an.

Lesen Sie hier die ganze Studie als pdf: Wirtschaftsbeziehungen Schweiz–Israel und völkerrechtliche Kohärenz

 

Aus dem Inhalt:

Drittstaaten sind durch eine Reihe menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Bestimmungen dazu verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten nicht Vorschub zu leisten und sich bei schweren Völkerrechtsverletzungen aktiv für deren Beendigung einzusetzen. Nachzulesen ist dies unter anderem im richtungweisenden Gutachten des Internationalen Gerichtshof zum Bau der israelischen Mauer aus dem Jahr 2004. Vielfach sind solche Verpflichtungen in nationalstaatlichen Verfassungen verankert. Eine direkte oder indirekte Unterstützung eines Unrechtszustands sowie dessen explizite oder implizite Tolerierung tragen massgeblich zur Aushöhlung der Menschenrechte bei oder erfüllen ihrerseits direkt den Tatbestand einer Verletzung völkerrechtlicher Standards.

Die rund 70-seitige Studie „Wirtschaftsbeziehungen Schweiz–Israel und völkerrechtliche Kohärenz“ zeigt auf, wie die offizielle Schweiz und privatwirtschaftliche Akteure dazu beitragen, dass Verletzungen palästinensischer Grundrechte aufrechterhalten bleiben, und in ihren Beziehungen zu Israel die Systematik diskriminierender Politiken Israels weitgehend ausblenden. Die Daten zu den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen geben einen groben Überblick über wirtschaftliche Schwerpunktsektoren von gegenseitigem Interesse, etwa im Bereich von Investitionen und Forschungskooperationen, Handel, Tourismus und Bankenwesen, sowie deren Bedeutung für die Wirtschaft beider Länder.

Eingegangen wird dabei sowohl auf Aspekte der israelischen Politik und Wirtschaft als auch auf die Schweizer Aussenpolitik in Bezug auf Israel und den Palästina-Konflikt sowie aktuelle Initiativen im Bereich der Unternehmensverantwortung. Daraus abgeleitet werden Empfehlungen, wie auf gesetzlicher Ebene, in der politischen Analyse und in der konkreten wirtschaftlichen Tätigkeit die Diskrepanz zwischen ethischen Ansprüchen bzw. rechtlichen Verpflichtungen und der Realität im Kontext Israel/Palästina abgebaut werden könnten. Über die Studie verteilt finden sich zahlreiche Beispiele von „good practice“, d.h. Schritten, die Unternehmen, Regierungen, Kirchen, Hilfswerke, Gewerkschaften oder andere politische Akteure in verschiedenen Ländern unternommen haben, um ihr eigenes Engagement in Israel oder den besetzten Gebieten zu überprüfen und Druck auf andere Wirtschaftsakteure auszuüben, dies ebenfalls zu tun.

Die Studie weist auf konkrete Missstände hin. Gerade in der Ausgestaltung der aussenwirtschaftlichen Beziehungen und der militärischer Kooperation reagiert die Schweiz gemäss Studie „völlig unzureichend auf die kontinuierliche Verweigerung grundlegender Rechte der PalästinenserInnen durch Israel und trägt so Mitverantwortung für den anhaltenden Vertreibungs- und Verdrängungsprozess und die immer prekärere wirtschaftliche und soziale Lage der PalästinenserInnen“. Ein Hauptfaktor dabei ist die von Politik, Diplomatie und Wirtschaft betriebene Trennung in (schlechte, problematische) Besatzung und (interessanten, enger in den EU-Raum zu integrierenden) israelischen Wirtschaftsraum. Zu Israel gilt weitgehend ungeachtet der Besatzungspolitik und der institutionalisierten und faktischen Diskriminierung der palästinensischen BürgerInnen „Business as usual“. Die Schweiz trägt die Bemühungen um engere Integration von Israel in den europäischen Wirtschafts- und Forschungsraum mit. Die Situation der PalästinenserInnen und die Lage in den besetzten Gebieten werden dagegen separat unter dem Vorzeichen von „Konflikt“, Humanitärer Hilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit und „friedensfördernden Massnahmen“ behandelt.

Der israelische Staat selbst betrachtet das gesamte Gebiet des ehemaligen Mandats Palästina (also Israel in den Grenzen von 1948 und die 1967 besetzten Gebiete) als eigenes, integriertes Hoheitsgebiet und übt faktisch die rechtliche, wirtschaftliche, soziale und militärische Kontrolle über dieses gesamte Gebiet aus. Weder die führenden Wirtschaftsunternehmen noch die staatliche Planung unterscheiden zwischen besetzten Gebieten und israelischem Staatsgebiet. Der entscheidende Faktor in Bezug auf den Zugang zu Ressourcen und Rechten ist nicht die geografische Lage (Israel versus besetzte Gebiete), sondern die Bevölkerungszusammensetzung: Palästinensische Gemeinden, Bezirke oder Stadtteile werden ökonomisch dies- und jenseits der grünen Linie massiv benachteiligt und behindert. Die staatliche Wirtschaftsförderung richtet sich gezielt an jüdische Wirtschaftssegmente und -räume.

Die Rahmenbedingungen und die Struktur der israelischen Wirtschaft sind gemäss Studie eng mit dem Projekt der Aneignung palästinensischer Ressourcen für die Erhaltung und Ausweitung eines exklusiv „jüdischen“ Staats und der damit einhergehenden Unterdrückung der palästinensischen Bevölkerung verbunden. Die daraus entstehenden Bedingungen verschaffen der israelischen Wirtschaft erhebliche Vorteile gegenüber den verbleibenden Enklaven palästinensischer Wirtschaft.

Diese Rahmenbedingungen werden zurzeit weder von der Schweizer Regierung noch von Unternehmen ausreichend beachtet. Doch private wie öffentliche Wirtschaftsakteure müssen unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich und ihrer Grösse sicherstellen, dass sie nicht in Völker- und Menschenrechtsverletzungen involviert sind; für problematische Länder und Branchen gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Auf den israelisch-palästinensischen Kontext bezogen, betrifft dies namentlich Sektoren, die mit diskriminierender Ressourcenallokation (Landwirtschaft, Wasser, Raumplanung), mit der Aufrechterhaltung des Besatzungsregimes (Rüstungs- und Sicherheitsindustrie sowie Kooperationen in diesem Bereich), mit der Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und Landkonfiszierungen sowie weiteren völkerrechtswidrigen Praktiken (Handel mit Siedlungsgütern etc.) zu tun haben.

Die Empfehlungen im letzten Teil der Studie fokussieren auf die Überprüfung bestehender Kooperationen und Geschäftsbeziehungen dieser unmittelbar mit Besatzung, Repression und Diskriminierung verbundenen Bereiche. An die Adresse von Bund, Kantonen und Gemeinden gerichtet, nennt die Studie prioritär die Einstellung der militärischen Kooperation und der Rüstungsgeschäfte mit Israel, den Rückzug von allfälligen staatlichen Investitionen an israelische Institutionen und Unternehmen, die an der Besatzung beteiligt sind, das Verbot der Einfuhr von Produkten aus israelischen Siedlungen und die Aufhebung der Steuerbefreiung für Stiftungen und Organisationen mit diskriminierenden Satzungen oder Praktiken. Insbesondere für den boomenden Sektor der Sicherheitsindustrie brauche es verbindliche Kontrollen zur Völkerrechtskonformität und anderenfalls den Ausschluss entsprechender israelischer Firmen und Institutionen aus staatlich geförderten Programmen, Kooperationen und Abkommen. Darüber hinaus soll die Schweiz Unternehmen aktiv über die Rechtslage und mögliche strafrechtliche Konsequenzen von Geschäftstätigkeiten in den besetzten Gebieten informieren und verbindliche gesetzliche Grundlagen für Unternehmensverantwortung schaffen. In Israel tätigen Wirtschaftsunternehmen wird empfohlen, zu überprüfen, ob sie mit ihren Geschäftsbeziehungen nicht diskriminierenden Praktiken und Völkerrechtsverletzungen Vorschub leisten, und anderenfalls ihre Tätigkeit vor Ort einstellen.

Erörtert wird auch die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen sowie deren Möglichkeiten, den politischen Handlungswillen zu stärken und die Durchsetzbarkeit völkerrechtlicher Normen zu verbessern. Dazu gehören u.a. die Überprüfung und Offenlegung der Investitionspolitik der eigenen Organisationen, die Desinvestition aus Unternehmen, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind, die Überprüfung des eigenen Engagements vor Ort im Hinblick auf die Frage, ob es zur Erreichung einer nachhaltigen, völkerrechtskonformen Lösung des Konflikts oder im Gegenteil zur blossen Abfederung von dessen Folgen beiträgt, und die Unterstützung von Formen des gewaltfreien zivilgesellschaftlichen Drucks, um menschenrechtskonformes Verhalten der politischen Behörden und der Wirtschaft in ihren Beziehungen zu Israel durchzusetzen.

Die Studie versteht sich als „living document“, also als Grundlage für weitere Forschung und Vertiefung der Thematik der Wirtschaftsbeziehungen Schweiz–Israel. Mit den empfohlenen Massnahmen stellt sie eine ausgezeichnete Grundlage und einen Anknüpfungspunkt für zukünftige Aktivitäten und Advocacy-Tätigkeiten von zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Schweiz dar.

Wirtschaftsbeziehungen Schweiz–Israel und völkerrechtliche Kohärenz. Verfasst von Birgit Althaler unter Mitarbeit von Ingrid Gassner-Jaradat, Bern, Februar 2015.

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