Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erteilt Israels Krieg gegen die Palästina-Solidaritätsbewegung eine Abfuhr

16.06.2020

Categories: Angriffe gegen BDS, BDS-Argumente, Internationales Recht

Ramallah, besetztes palästinensisches Gebiet -- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute einstimmig entschieden, dass die 2015 erfolgte strafrechtliche Verurteilung des obersten französischen Gerichts von Aktivist*innen der Bewegung für Boykott, Desinvestition und Sanktionen (BDS), die für einen gewaltlosen Boykott israelischer Waren eintraten, gegen Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstiess.

Anlässlich der brandaktuellen Nachricht sagte Rita Ahmad von der palästinensisch geführten BDS-Bewegung:

Dieses wichtige Gerichtsurteil ist ein entscheidender Sieg für die Meinungsfreiheit, für Menschenrechtsverteidiger*innen und für die BDS-Bewegung, die sich für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit für die Palästinenser*innen einsetzt. Das Urteil bestätigt die Position der Europäischen Union von 2016, die das Recht verteidigt, Boykott, Desinvestiotion und Sanktionen gegen Israel zu fordern, um die im Völkerrecht verankerten palästinensischen Rechte durchzusetzen.

Dies ist ein bedeutender Rückschlag für das israelische Apartheidregime und seine juristische Kriegsführung gegen BDS. Auf Drängen Israels haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedenkliches Klima des Mobbings und der Repression geschaffen, um palästinensische Solidaritätsaktivist*innen zum Schweigen zu bringen.

Das Urteil des EGMR fällt in eine Zeit, in der die israelischen Pläne, weite Teile des besetzten palästinensischen Gebietes formell zu annektieren, auf breiter Front verurteilt werden. Als Reaktion auf diese Pläne und auf das andauernde Apartheidregime Israels und die De-Facto-Annexion des palästinensischen Gebiets hat die palästinensische Zivilgesellschaft alle Staaten an ihre Verpflichtungen erinnert, «rechtmässige Gegenmassnahmen» zu ergreifen, einschliesslich eines Verbots des «Waffenhandels und der Zusammenarbeit mit Israel im Bereich der militärischen Sicherheit» und des Handels mit den illegalen israelischen Siedlungen.

In den Jahren 2009 und 2010 hatten elf Aktivist*innen in Frankreich an friedlichen Protesten in Supermärkten teilgenommen und in Solidarität mit dem palästinensischen Kampf für Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit zu einem Boykott israelischer Produkte aufgerufen. Sie wurden von französischen Gerichten wegen «Anstiftung zur Diskriminierung» verurteilt.

Rita Ahmad fügte an:

In einer Zeit, in der europäische Bürger*innen, inspiriert durch den Aufstand von Black Lives Matter in den USA, das hässliche Erbe des europäischen Kolonialismus in Frage stellen, müssen Frankreich, Deutschland und andere EU-Länder ihre rassistische Unterdrückung von Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für palästinensische Menschenrechte und ein Ende der israelischen Apartheid einsetzen, beenden.

Europa ist mitschuldig an der israelischen Besatzung, der Belagerung des Gazastreifens und der langsamen ethnischen Säuberung der indigenen Palästinenser*innen in Jerusalem, im Jordantal und in anderen Gebieten. Solange diese Komplizenschaft andauert, wird auch die BDS-Kampagne weitergeführt.

Wir grüssen die palästinensischen Solidaritätsaktivist*innen in Frankreich, die trotz der massiven Unterdrückung eine wirksame Kampagne gegen die israelische Apartheid und gegen Unternehmen führen, die sich an den Kriegsverbrechen gegen Palästinenser*innen mitschuldig gemacht haben, darunter AXA, Veolia und Orange.

 

Originalartikel: European Court of Human Rights deals major blow to Israel’s war on Palestine solidarity
Übersetzung: BDS Schweiz

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