Durban-Review Konferenz und der Palästina-Konflikt

23.04.2009

Categories: Andere

Medienerklärung des Forums für Menschenrechte in Bern zur Durban Review Konferenz
Positionspapier des BNC zum Durban-Review (deutsch)
Abschlusserklärung der NGO-Konferenz in Durban 2001
Schlusserklärung der UN-Konferenz gegen Rassismus in Durban 2001

Die Anerkennung der PalästinenserInnen als Opfer von Rassismus führte an der UN-Rassismuskonferenz in Durban 2001 zu einem Eklat und zum Abzug des kritisierten Staates Israel und seines Protektors USA. Die Pro-Israel-Lobby versucht heute deshalb Staaten für den Boykott der Folgekonferenz Mitte April in Genf zu gewinnen.
 
Die UN-Konferenz gegen Rassismus 2001 in Durban anerkannte den Kolonialismus und damit verbundenen Massaker, Versklavung und bis heute andauerende Diskriminierung von indigenenen Völkern als eine Form des Rassismus an. Diese Anerkennung an der UN-Staatenkonferenz ist ein Erfolg der vom Südafrikanischen Staat und vielen NGOs geförderten grossen Mobilisierung von Betroffenen, die parallel zu der UN-Konferenz in Durban ein NGO-Forum mit ca. 10 000 Menschen abhielten. Die NGO-Konferenz verabschiedete eine Schlusserklärung, die nur teilweise Eingang in die Erklärung der Staatenkonferenz fand. Ein Aspekt der Schlusserklärung , der von der Staatenkonferenz nur sehr begrenzt aufgenommen wurde, war die rassistische Diskriminierung der PalästinenserInnen durch den israelischen Staat. Die RegierungsvertreterInnen anerkannten zwar, dass die PalästinenserInnen Opfer von Rassismus sind, aber nicht, dass die Ursache dieser Diskriminierung eine rassistisches staatliches Selbstverständnis und ein System der Apartheid ist. Die Schlusserklärung der NGO-Konferenz verlangte auch, dass die zahlreichen UNO-Resolutionen und Empfehlungen der Gutachten endlich ungesetzt werden. Das betrifft insbesondere Resolution 242 für den sofortigen Rückzug Israel aus dem besetzten Westjordanland, Jerusalem, Gaza und Golan und die UNO-Resolution 194, die die Rückkehr und Entschädigung der Vertriebenen palästinensischen Flüchtlinge verlangt. Konsequenterweise wird auch die Wiederinkraftsetzung der UNO-Resolution 3379 verlangt, die Zionismus als eine Form von Rassismus, Imperialismus und Apartheid bezeichnet.
 
Rassismus. institutionalisierte Diskriminierung und Apartheid in Israel
Bei uns sind meistens nur die Verstösse gegen das internationale Recht im besetzten Westjordanland und Gaza bekannt, wie das Urteil des internationalen Menschengerichtshofes zum Bau der Mauer/Zaunes in der Westbank. Das Gericht beurteilt den Bau als Verstoss gegen die Genfer Konventionen und verlangt deren Abriss. Weniger bekannt ist die systematische Segregation und rassistisch-motovierte Diskriminierung der arabisch-palästinensischen Bevölkerung in Israel selbst. Die „intern vertriebenen“ Flüchtlinge von 1948 wurden vom Staat Israel von ihrem ehemaligen Besitz an Häusern und Land enteignet. Obwohl sie über das israelische StaatsbürgerInnenrecht verfügen, sind sie von verschiedenen Leistungen der sozialen Sicherheit ausgeschlossen, dürfen kein Land und Häuser erwerben und das Recht auf Familienzusammenzug ist weitgehend eingeschränkt. Eine spezielle Gruppe der arabischen Minderheit in Israel sind die Beduinen. Über 10 000 BeduinenInnen mit israelischer Staatsbürgerschaft leben in „nicht anerkannten“ Dörfern, die keinen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Elektrizität oder Bildung haben. Der israelische Staat betreibt Zwangsumsiedlungen, die Beduinen in „Konzentrationsgebiete“ verlegen will. Die Behandlung der verschiedene Teile der palästinensischen Bevölkerung (unter Besatzung, in Israel oder im Exil) erfüllen nach internationalen Rechtsnormen den Tatbestand des institutionalisierten Rassismus und Apartheid.
 
Institutionalisierte Rassendiskriminierung und Apartheid
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung definiert Rassendiskriminierung umfassend als „jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird“ (Art. 1). Rassendiskriminierung hat institutionellen Charakter, wenn sie einem systematischen, massiven Vorgehen folgt, insbesondere durch Segregation entlang rassistischer Kriterien, als Ergebnis von Gesetzen, Politiken oder Praktiken, die über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden. Institutionalisierte Rassendiskriminierung ist verboten und kann auf Apartheid hinauslaufen. Das Übereinkommen über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid (1976) definiert Apartheid als „ähnliche Politik und Praktiken der Rassentrennung und -diskriminierung, wie sie in Südafrika praktiziert wurden“ mit dem „Ziel der Errichtung und Aufrechterhaltung einer Herrschaft einer rassischen Gruppe oder Person über jede andere rassische Gruppe oder Personen und deren systematische Unterdrückung, insbesondere … (Artikel II). Das Römer Statut definiert Apartheid als „unmenschliche Handlungen …, die von einer rassischen Gruppe im Zusammenhang mit einem institutionalisierten Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer oder mehrerer anderer rassischer Gruppen in der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten“; Römer Statut
(aus der Stellungsnahme des BNC zu Durban Review)
 
Druck für die Blockierung der Konferenz in Genf
Proisraelische Kreise versuchen seit Monaten zu erreichen, dass die westlichen Staaten ihre Teilnahme an der Konferenz absagen. Dass in der Schlusserklärung der NGO-Konferenz Israel als „rassistischer Apartheidsstaat“ bezeichnet wird, mache deutlich, dass die UNO-Konferenz gegen Rassismus israelfeindlich oder gar antisemitisch ausgerichtet sei. Der Vorwurf des Antisemitismus hat für andere kritisierten Staaten eine billige Ausflucht geschaffen, um die Konferenzresultate zu negieren. So lehnten die ehemaligen europäischen Staaten bereits im 2001 eine Entschuldigung und Entschädigungen für die Opfer des Kolonialismus ab. Auch die mit dem Krieg gegen Terror geschürte Islamophobie oder die rassistische westliche Migrationspolitik ist so nicht mehr in der öffentlichen Aufmerksamkeit. Der Druck westlicher Staaten und Israels auf die Konferenz hat auch schon erste Erfolge gezeigt. Zur Diskussion steht nur noch eine sehr allgemein gehaltene und unverbindliche Schlusserklärung für die Review-Konferenz in Genf, die ausser der feierlichen Erklärung vom Menschenrechten und der Verurteilung von Rassismus keine Folgen auf die Politik der einzelnen Länder mehr haben wird.

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