Der Ständerat hat entschieden: Die Schweiz darf weiterhin Kriegsmaterial aus Israel importieren

16.12.2015

Categories: Militärembargo

Giles Thomas [CC-BY-SA-2.0], via flickr

Medienmitteilung BDS Schweiz

 

Bern, 16. Dezember 2015

 

BDS Schweiz verurteilt Beschluss des Ständerats, auch weiterhin Waffenkäufe aus Konfliktstaaten zu ermöglichen

 

Der Ständerat hat am 16. Dezember 2015 die Motion „Keine Rüstungsbeschaffungen aus sicherheitspolitisch und menschenrechtlich prekären Ländern“ mit 18 zu 23 Stimmen abgelehnt. BDS Schweiz verurteilt diesen Entscheid, mit dem eine Chance vergeben wurde, eine aktive Rolle der Schweiz zur Förderung des Friedens und der Menschenrechte zu stärken. Der Kauf israelischer Drohnen durch die Schweizer Armee, der diesen Sommer durch das Parlament gutgeheissen wurde, ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Schweiz Rüstungfirmen unterstützt, die von Völkerrechtsverletzungen wie der Blockade des Gazastreifens profitieren.

Der Bundesrat hat bereits am 4. November in seiner Stellungnahme und auch vor der Abstimmung argumentiert, dass das Einführen einer rechtlichen Verbindlichkeit zu Rüstungskäufen unnötig sei. BDS Schweiz widerspricht dieser Darstellung entschieden.

  • Der Bundesrat argumentiert, dass das Beschaffungsvolumen der Schweiz zu klein sei, um einen erheblichen Beitrag zur Prosperität oder Erhaltung der Rüstungsindustrie eines Konfliktstaates zu leisten. Wie das Beispiel des Kaufs von Drohnen der israelischen Firma Elbit Systems im Wert von 250 Millionen CHF durch die Schweiz zeigt, stimmt diese Behauptung schlicht und einfach nicht. Laut einer aktuellen Studie des Stockholmer Friedensforschungsinstitut Sipri betrug der Umsatz der Firma Elbit Systems 2014 rund 3'000 Millionen US-Dollar – der Auftrag der Schweiz macht entsprechend einen nicht geringen Anteil an diesem Gesamtumsatz aus. Zudem helfen im konkurrenzstarken internationalen Rüstungsmarkt solche Aufträge einer renommierten Armee, eine führende Marktposition zu etablieren und zu sichern.

  • Durch die rechtliche Verpflichtung zu Gegengeschäften laufen die Schweiz und Schweizer Unternehmen Gefahr, einen erheblichen Beitrag an die Weiterentwicklung von Rüstungsgütern im betreffenden Land zu leisten – auf die Gefahr hin, dass diese in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden.

  • Der Bundesrat selber hat bereits früher Waffenkäufe aus Staaten ausgesetzt, wenn diese sich in einem bewaffneten Konflikt befanden. So wurden 2002 Waffenkäufe aus Israel nach dem Einmarsch der israelischen Armee in ein palästinensisches Flüchtlingslager in Jenin vorübergehend sistiert.

  • Mit dem Kauf von Waffen aus Ländern wie Israel, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, legitimieren wir deren völkerrechtswidrigen Praktiken. Indem wir Rüstungsgüter kaufen, die im Rahmen eines bewaffneten Konflikts entwickelt und zum ersten Mal eingesetzt wurden, setzen wir ein Zeichen, dass eine solche Praxis von uns akzeptiert und gutgeheissen wird. Dies geschieht auch bei kleinen Beschaffungsvolumen. 

BDS Schweiz fordert weiterhin, dass die Schweiz ihre moralischen und rechtlichen Grundsätzen konsequent durchsetzt und keine Rüstungsgüter aus Israel kauft, bis der israelische Staat das Völkerrecht einhält und die grundlegenden Rechte der PalästinenserInnen respektiert.

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