München muss Veranstaltungssaal für BDS zur Verfügung stellen

01.12.2020

Categories: Angriffe gegen BDS, Antisemitismus

Mit dem Urteil vom 17. November 2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Klage eines Münchner Bürgers stattgegeben, der in einem städtischen Veranstaltungssaal eine Podiumsdiskussion zur BDS-Bewegung durchführen will.

Den Antrag auf eine geeignete Räumlichkeit hatte die beklagte Stadt München unter Bezugnahme auf einen Grundsatzbeschluss, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürften, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassten oder diese unterstützten. Der Benutzungsausschluss wurde damit begründet, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handle, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstosse. 

Der für das Kommunalrecht zuständige 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichts ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat dem Kläger ein Recht auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung auch für Veranstaltungen dieser Art zugesprochen. Die Stadt müsse die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäusserungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstosse gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Die Arbeit von BDS wird auf politischer Ebene immer wieder behindert, und durch Medienschaffende als antisemitisch verunglimpft. Viele Expert*innen aus Wissenschaft, Justiz, Kultur sowie Menschenrechtsorganisationen und -aktivist*innen verteidigen BDS dagegen als legitimen Ausdruck politischer Meinungsäusserung. So hat diesen Sommer auch der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einstimmig beschlossen, dass die strafrechtliche Verurteilung von BDS-Aktivist*innen durch den Obersten Gerichtshof Frankreichs als Verstoss gegen Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt.

Quellen:
vollständige Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Pressemitteilung BDS-Kampagne Deutschland

 

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