Medienmitteilung: BDS CH kritisiert unhaltbare Vorwürfe

12.11.2020

Categories: Angriffe gegen BDS, Antisemitismus

Im Kontext des Basler Regierungsratswahlkampfs wurde die Bewegung für Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel (BDS) mehrfach als antisemitisch bezeichnet, was unwahr ist und einer Diffamierung gleichkommt. BDS vertritt universale Menschenrechte und spricht sich gegen jede Art von Diskriminierung aus. Die BDS-Massnahmen folgen politischen Kriterien und sind an keiner Stelle ethnisch-religiös definiert. Insbesondere ruft BDS nie zu einem Boykott jüdischer Personen oder Institutionen auf. Jede dahingehende Behauptung stellt eine Verleumdung dar. BDS CH fordert Medienschaffende zu einer faktenbasierten Berichterstattung über diese Kampagne auf.

Es stimmt, dass einige Regierungen und politischen Parteien BDS als antisemitisch bezeichnen. Diese Behauptungen sind politisch motivierte Stellungnahmen und umstritten. Sie entsprechen in keiner Weise den Zielen von BDS und der seit 15 Jahren geleisteten Arbeit dieser Kampagne. Gegen einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestags wurde beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage wegen Verstoss gegen das deutsche Grundgesetz eingereicht, die hängig ist. Der Beschluss wird getragen von einer Regierung, die ihre unverbrüchliche Freundschaft zu Israel zur «Staatsräson» erhoben hat – ungeachtet der gut dokumentierten systematischen Völker- und Menschenrechtsverletzungen des israelischen Staates. Kritik am Beschluss kommt namentlich von 240 israelischen und jüdischen Wissenschaftler*innen, die vor der Instrumentalisierung des Kampfs gegen Antisemitismus warnen.

Das Drehbuch zur Gleichsetzung von BDS und Antisemitismus stammt aus der Feder der israelischen Regierung, eben jener Regierung, die die Rechte der Palästinenser*innen systematisch verletzt und den Widerstand dagegen zu kriminalisieren versucht. Israelfreundliche Medien, «Experten» und Lobbyorganisationen setzen in Zusammenarbeit mit israelischen Regierungsstellen seit Jahren enorme Mittel für die Bekämpfung der BDS-Bewegung ein, die sie als «existenzielle Bedrohung» wahrnehmen (siehe The Guardian und +972magazine).

 

Legitimität von BDS

Viele Expert*innen aus Wissenschaft, Justiz, Kultur sowie Menschenrechtsorganisationen und -aktivist*innen verteidigen BDS dagegen als legitimen Ausdruck politischer Meinungsäusserung:

- Siehe die Stellungnahme von 200 Jurist*innen, darunter der ehemalige Rechtsberater für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten Robert Kolb und der ehemalige stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung des IKRK Marco Sassòli, aus dem Jahr 2016.

- Siehe das einstimmige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Juni 2020, das die strafrechtliche Verurteilung von BDS-Aktivist*innen durch den Obersten Gerichtshof Frankreichs als Verstoss gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention bezeichnet.

BDS verfolgt universalistische Ziele wie Freiheit, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit für alle. Jede Form von Antisemitismus steht den Absichten von BDS daher entgegen. Entsprechend breit gestaltet sich die Anhängerschaft von BDS: Unterstützt wird BDS etwa von Völkerrechtler*innen wie den früheren UN-Sonderberichterstattern für das besetzte palästinensische Gebiet, Richard Falk und John Dugard, von ehemaligen Antiapartheid-Kämpfer*innen wie dem südafrikanischen Erzbischof Desmund Tutu, von Intellektuellen wie der Philosophin und Feministin Judith Butler, von Kulturschaffenden wie Ken Loach, von Wissenschaftler*innen wie dem verstorbenen Stephen Hawking sowie von antirassistischen Bewegungen wie Black Lives Matter und Menschenrechtsaktivist*innen.

Korrekte Informationen sind auf der Website von BDS CH und der internationalen BDS-Kampagne jederzeit überprüfbar.

 

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