Kurzfassung des Rechtsgutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024
Am 19. Juli 2024 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof ein Rechtsgutachten, in dem er die Unrechtmässigkeit der Besetzung des palästinensischen Territoriums seit 1967 bestätigt und die internationalen Verpflichtungen, die für alle Staaten in Bezug auf diese Situation bindend sind, bekräftigt. Das Gutachten vom 19. Juli 2024 basiert auf einer Reihe von internationalen erga-omnes-Verpflichtungen, die somit auch für Drittstaaten, einschliesslich der Schweiz, bindend sind.
Wie werden die Schweizer Behörden auf diese Aufforderungen reagieren? Derzeit ist kein politischer Wandel gegenüber Israel erkennbar, keine Erklärung über eine mögliche Verpflichtung, die Beziehungen zu diesem Staat zu überdenken, obwohl diese Beziehungen das Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht verletzen könnten. Die Ausrichtung der Schweiz auf die wichtigsten Verbündeten Israels schadet nicht nur dem Ruf der schweizerischen Neutralität, sondern untergräbt auch das Bekenntnis zum Völkerrecht und zum humanitären Völkerrecht.
Darüber hinaus läuft die Schweiz Gefahr, wegen Verletzung der Völkermordkonvention angeklagt und wegen Mittäterschaft verfolgt zu werden, sollte sie der UNRWA den Geldhahn zudrehen, wie aus einer internen Notiz von Juristen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hervorgeht.
Der Beitrag 2025 muss von den eidgenössischen Räten genehmigt werden. Der Ball liegt nun beim Ständerat. Der Bundesrat seinerseits empfiehlt den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die Hilfe für das UNRWA nicht einzustellen.
Motiviert durch die Dringlichkeit, die Grundsätze des Völkerrechts in Bezug auf Israel und die Rechte des palästinensischen Volkes durchzusetzen, haben wir eine Zusammenfassung des über 200 Seiten umfassenden IGH-Gutachtens in Auftrag gegeben, die wir an ParlamentarierInnen und JuristInnen schicken.
Kurzfassung des Rechtsgutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024