SP übernimmt problematische IHRA-Antisemitismusdefinition

06.12.2019

Categories: Angriffe gegen BDS, Antisemitismus, BDS-Argumente

In einer Resolution stellt sich die Geschäftsleitung der Sozialdemokratischen Partei Schweiz gegen Antisemitismus. Ein solches Commitment ist zu begrüssen. Der Vorstoss der SP ist in der konkreten Form aber höchst problematisch

BDS Schweiz fordert Mitglieder der SP Schweiz und anderer Parteien auf, auf die Problematik der Resolution partei-intern hinzuweisen und insbesondere zu fordern, dass die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) nicht als Leitlinie im Kampf gegen Antisemitismus dient.

Worum es geht, in Kürze

  • Die SPS fordert, dass sich Bundesrat und Parlament zur Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) bekennen;
  • durch ihre inhaltliche Unschärfe eignet sich die IHRA-Definition nicht für den Kampf gegen Antisemitismus;
  • die Entstehungsgeschichte der IHRA-Definition und ihre bisherige Anwendung zeigen, dass sie vor allem Kritik an der israelischen Politik verhindern soll;
  • die Definition untergräbt das Recht der Palästinenser*innen, sich für die Anerkennung ihrer Grundrechte einzusetzen;
  • die Übernahme der IHRA-Definition als Referenz oder gesetzliche Grundlage durch das Parlament und andere Institutionen ist abzulehnen. Das bestehende Antirassismusgesetz reicht zur Verfolgung antisemitischer Straftaten.

SP-Resolution und Postulat

In einer Resolution vom 24.5.2019 mit dem Titel «Die SP Schweiz kämpft gegen Antisemitismus» zeigt sich die Geschäftsleitung der SP Schweiz besorgt über die Zunahme antisemitischer Vorfälle in der Schweiz und Europa und will den Antisemitismus aktiv bekämpfen. Wörtlich heisst es: «Die SP Schweiz kämpft deshalb aktiv gegen Antisemitismus. Sie tut dies sowohl in der öffentlichen politischen Debatte wie auch auf parlamentarischen Weg. Dabei ist für uns die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance massgebend, wonach Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden ist, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.»[1] Und bei den konkreten Forderungen: «Wir fordern Bundesrat und Parlament dazu auf, sich [zur] Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance zu bekennen.»

Wenige Tage nach der Verabschiedung der Resolution hat SP-Ständerat Paul Rechsteiner ein Postulat eingereicht, mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, eine allfällige Einführung der IHRA-Definition zu prüfen. Begründet wird der Antrag damit, dass dies «auch für die Schweiz ein wichtiges Zeichen» wäre. Das Postulat wurde am 12. September 2019 an den Bundesrat überwiesen.

Die Notwendigkeit, sich aktiv gegen Antisemitismus einzusetzen, ist unbestritten. Dass die IHRA-Definition dafür das richtige Mittel ist, wird aber international wie in der Schweiz von zahlreichen – auch und insbesondere jüdischen – Stimmen infrage gestellt. Sie weisen auf die Schwachstellen der IHRA-Definition hin und sprechen sich entschieden gegen ihre Einführung als Referenz oder Rechtsstandard aus.[2]

Ein Gutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung, das sich detailliert mit dem Inhalt und der Anwendung der Definition auseinandersetzt, kommt zu folgendem klaren Schluss: «Vor allem aufgrund ihrer handwerklichen Schwächen, ihrer defizitären Anwendungspraxis, ihres trotzdem teilweise verbindlichen rechtlichen Status und ihrer politischen Instrumentalisierbarkeit mit problematischen Implikationen für die Meinungsfreiheit kann die Nutzung der ‹Arbeitsdefinition Antisemitismus› nicht empfohlen werden.»[3]

In der Schweiz hat sich die Jüdische Stimme für Demokratie und Gerechtigkeit in Israel/Palästina gegen ihre Anwendung ausgesprochen.[4] Auch wir haben unsere Einwände an die SPS geschickt. Die SPS hat diese Kritik zur Kenntnis genommen und geantwortet, ohne bislang aber die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

Problematik der IHRA-Definition

Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) ist eine zwischenstaatliche Organisation mit dem Auftrag, Bildung und Forschung über den Holocaust zu fördern. Obwohl das Ausarbeiten einer Antisemitismusdefinition nicht zum Mandat der IHRA gehört, hat sie 2017 eine neue, rechtlich nicht bindende «Arbeitsdefinition» zu Antisemitismus verabschiedet. Die verabschiedete Fassung lautet: «Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.»[5]

Inhaltliche Kritik an der Definition

  • Der Kern der IHRA-Definition ist mit seiner Kann-Bestimmung, dem Hinweis auf eine nicht näher definierte «bestimmte Wahrnehmung von Juden» sowie dem Verweis auf «nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum» vage und unspezifisch. In juristischer Hinsicht ist sie nicht anwendbar. Der britische Kronanwalt Hugh Tomlinson bezeichnete die IHRA-Definition in einer Stellungnahme als «unklar und verwirrend».[6]
  • Auf der IHRA-Website folgen auf die eigentliche Definition «zur Veranschaulichung» eine Reihe von Beispielen, «um die IHRA bei ihrer Arbeit zu leiten». Obwohl die begleitenden Beispiele laut unseren Informationen offiziell nicht von der IHRA verabschiedet wurden, zirkulieren sie in den meisten Fällen zusammen mit der Kurzdefinition. Regierungen, Behörden und Organisationen, die bisher die Definition übernommen haben, beziehen sich jeweils auf den vollständigen Text. Daher ist zu vermuten, dass viele der Rezipient*innen automatisch annehmen, dass die Beispiele integraler Bestandteil der Definition sind.
  • Die Mehrheit dieser veranschaulichenden Beispiele bezieht sich auf Kritik am sogenannten «israelbezogenen Antisemitismus». Rassismus und Antisemitismus werden normalerweise in Bezug auf diskriminierende Aussagen oder Taten gegenüber Individuen oder Menschengruppen aufgrund ihrer Herkunft, Rasse, Sprache oder Religion definiert. In der Schweiz ist dieses Diskriminierungsverbot durch verschiedene gesetzliche Grundlagen verankert.[7]

Mit der IHRA-Definition und den Beispielen zur Veranschaulichung wird dagegen behauptet, dass nebst jüdischen Menschen auch der Staat Israel – im Gegensatz zu anderen Staaten – Ziel des Antisemitismus sein könne. Diese Neudefinition des Antisemitismus ist vor allem deshalb problematisch, weil sie darauf hindeutet, dass Israel ausschliesslich als Kollektiv jüdischer Menschen behandelt wird und dass es keine palästinensische Bevölkerung gibt, die Anspruch auf Freiheit von Rassismus sowie die volle Bandbreite an Grundrechten hat.

  • Von den Schweizer Behörden haben wir auf die Frage, ob die Beispiele Teil des von der IHRA offiziell verabschiedeten Dokuments sind, keine klare Antwort bekommen. Eine indirekte Antwort und Kritik an der IHRA-Definition lässt sich allerdings aus der Website der Fachstelle für Rassismusbekämpfung herauslesen, die betont, dass sie «aufgrund ihrer langjährigen Präventions- und Interventionsarbeit und der Rückmeldung von spezialisierten Beratungsstellen […] die [IHRA-]Definition präzisiert und erweitert» habe.[8] Israel wird darin mit keinem Wort erwähnt, sondern es geht um Diskriminierung von jüdischen Menschen.

Kontext und Entstehung der IHRA-Definition

Verschiedenes legt nahe, dass sich gerade die IHRA-Definition einfach instrumentalisieren lässt und von ihren Promotor*innen auch dazu gedacht war, insbesondere Israelkritik zu delegitimieren:

Eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung der Definition spielte das Simon-Wiesenthal-Zentrum. Diese Organisation ist bekannt dafür, das Konzept eines «neuen Antisemitismus» voranzutreiben, das explizit jegliche Kritik an Israel miteinschliesst. Die Definition wurde vom IHRA-Komitee unter der Leitung von Marc Weitzmann entworfen, der Programmdirektor dieser rechten Israel-Lobbyorganisation ist.[9]

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum beschuldigt regelmässig prominente Kritiker*innen der israelischen Besatzung und Apartheid des Antisemitismus. Zum Beispiel setzte es die UNRWA und auch den Entscheid von Airbnb, keine Ferienwohnungen in völkerrechtswidrigen Siedlungen mehr anzubieten, auf eine Top-Ten-Liste der «schlimmsten antisemitischen Vorfälle 2018». In der Schweiz trat die Organisation prominent in Erscheinung mit dem Versuch, eine Veranstaltungsreihe an der Haute Ecole Pédagogique (HEP) Vaud zum Thema der Nakba, der Vertreibung von vier Fünftel der palästinensischen Bevölkerung in den Jahren 1947/48, zu verhindern. In einem Brief an den Rektor der HEP behauptet das Zentrum dreist, heute werde mit der Thematisierung der Nakba versucht, die Shoa im öffentlichen Diskurs zu ersetzen.[10]

Die Einführung der Definition wird weltweit von weiteren Organisationen und Lobbygruppen gefordert, die der rechten israelischen Regierung nahestehen und deren Menschen- und Völkerrechtsverletzungen vehement verteidigen oder verharmlosen. Darunter sind NGO Monitor[11], UN-Watch, das Europäische Jüdische Komitee (European Jewish Committee, ECJ) und andere.

Instrumentalisierung der Definition

Die NGO Medico International, die einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit der medizinischen Hilfe im besetzten palästinensischen Gebiet widmet, schreibt zur IHRA-Definition: «Im Ergebnis kann die Definition gefährlich instrumentalisiert werden, um Israel Immunität gegen Kritik an schwerwiegenden und verbreiteten Menschen- und Völkerrechtsverletzungen zu verschaffen – Kritik, die für legitim erachtet wird, wenn sie sich gegen andere Länder richtet. Das schreckt jedwede Kritik an Israel ab.»[12]

Konkret kann das bedeuten, dass die Forderung nach gleichen Rechten für alle in Israel/Palästina – unabhängig von ethnischer oder religiöser Identität – umgedeutet wird zu einem Angriff auf jüdische Menschen. Legitime Kritik an der diskriminierenden israelischen Politik wird damit als antisemitisch unterdrückt und kriminalisiert.

Dass eine solche Instrumentalisierung stattfinden kann, ist auch der SP Schweiz bewusst. In einer Antwort an BDS Schweiz heisst es: «Dass die IHRA-Definition missbraucht werden kann, spricht nicht gegen diese Definition. Denn in diesem hochemotionalen Umfeld ist kein Begriff gegen politische Instrumentalisierung gefeit.» Weiter argumentiert die SP, sie habe bewusst auf die israelbezogenen Beispiele verzichtet. Ihre Resolution enthält aber selbst unscharfe Formulierungen, die kritische Punkte aus den Beispielen wiederholen. Darunter ist der Verweis auf das Existenzrecht Israels, ohne gleichzeitig den die palästinensische Bevölkerung diskriminierenden Charakter des israelischen Staates zu erwähnen, sowie das Betonen der Unzulässigkeit «doppelter Standards». Zu Letzterem schreibt die die Schweizer Jüdische Stimme für Demokratie und Gerechtigkeit in Israel/Palästina zu Recht: «Diesem Beispiel wäre zuzustimmen, wenn es denn eine Entsprechung in der Realität hätte. Tatsächlich wird aber ein gegenteiliger Doppelstandard gepflegt: Dier israelischen Politik wird zugestanden, was der Politik eines anderen demokratischen Staates nicht zugestanden wird.»[13]

Gerade um dem Risiko der Instrumentalisierung zu begegnen, bräuchte es eine präzise Definition einerseits und eine deutliche und politisch differenziertere Distanzierung von den Versuchen, durch die explizite oder implizite Anerkennung der Beispiele jegliche Israelkritik zu delegitimieren.

Zudem braucht es ein klareres und explizites Bekenntnis zum Recht, sich politisch und gesellschaftlich im Rahmen von Kampagnen, Veranstaltungen etc. für die Grundrechte der Palästinenser*innen einzusetzen und den israelischen Staat wie jeden anderen für seine Politik zu kritisieren.

Stattdessen ignoriert und verharmlost die SP mit ihrem Positionspapier und dem Vorstoss zur Anerkennung der IHRA-Definition sowohl den Kontext, in dem diese entstanden ist, als auch deren konkrete Stossrichtung und Anwendung.

Beispiele von tatsächlicher Instrumentalisierung

Wo die IHRA-Definition eingeführt wird, wurden und werden auf dieser Grundlage die Anschuldigungen gegen israelkritische Organisationen und Einzelpersonen, darunter auch respektierte Persönlichkeiten und vielfach jüdische Personen, unter dem Deckmantel des Kampfs gegen einen «neuen Antisemitismus» legitimiert. Die Definition diente bereits in mehreren Ländern als Vorwand für die Absage von politischen Veranstaltungen zum Thema Israel/Palästina.

  • Für Grossbritannien kommt Rebecca Ruth Gould, Professorin für Islamische Welt und Vergleichende Literaturwissenschaft an der Uni Birmingham, in einer Studie zum Schluss, dass «mindestens an fünf Universitäten – und vermutlich an vielen mehr – geplante Veranstaltungen abgesagt oder anderweitig zensiert wurden, wegen eines vermeintlichen Zwangs, der [IHRA-]Definition entsprechen zu müssen, auch wenn sie nicht rechtlich ratifiziert wurde.»[14] Konkret wurden an britischen Universitäten legitime Veranstaltungen im Rahmen der Israeli Apartheid Week mit Verweis auf die IHRA-Definition abgesagt.[15] Begründet wurden die Absagen nicht etwa mit einem plausiblen Hinweis auf Antisemitismus, sondern damit, dass die Veranstaltungen «gegen die Definition von Antisemitismus verstosse». Diesen Sommer wurde in London ebenfalls eine Velo-Veranstaltung verboten, bei der Geld für Kinderhilfswerke in Gaza gesammelt werden sollte. Grund für das Verbot: Hinweise auf «Apartheid» und «ethnische Säuberung» auf der Webseite der Veranstalter*innen seien nach der IHRA-Definition antisemitisch.[16]
  • In Deutschland soll ein Gutachten auf der Basis der IHRA-Definition beurteilen, ob die Gruppe Jüdische Stimme für Gerechtigkeit in Nahost antisemitisch ist.[17] Die Jüdische Stimme ist wiederholten Angriffen auf ihre Arbeit ausgesetzt. Unter anderem wurde ihnen wegen der Unterstützung der BDS-Bewegung das Bankkonto gekündigt.[18] Unter dem Vorwand eines «israelbezogenen Antisemitismus» wird in Deutschland der Raum für israelkritische Stimmen seit langem massiv eingeschränkt.[19] Ein von allen Parteien mitgetragener Beschluss des Deutschen Bundestags, der die BDS-Bewegung[20] als im Kern antisemitisch bezeichnet, wurde gemäss Spiegel Online kürzlich von fünf UNO-Sonderberichterstattern in einem Schreiben an den deutschen Aussenminister Heiko Maas als «besorgniserregender Trend [gerügt], die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unverhältnismässig einzuschränken».[21] Der jüdische Historiker und Holocaust-Forscher Barry Trachtenberg spricht hier von «erheblicher Panik, ja geradezu Fieberschübe[n] in Deutschland, […] die uns von der wirklich antisemitischen Bedrohung durch Neonazis ablenkt.»[22]
  • In der Schweiz ist auch Druck spürbar. Der bereits erwähnte Versuch, eine Veranstaltungsreihe an der HEP zu verhindern, ist nur ein Beispiel. Im akademischen Bereich hat die CICAD (Coordination intercommunautaire contre l'antisémitisme et la diffamation) eine Publikation eines jüdischen Genfer Professors, die sich kritisch mit Israel auseinandersetzte, als antisemitisch diffamiert. CICAD berief sich später vor Gericht auf eine Antisemitismusdefinition, die derjenigen der IHRA sehr ähnlich ist. Das Bundesgericht[23] wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte[24] haben diese Argumentation zurückgewiesen.

Dennoch wird eine kritische Auseinandersetzung mit der israelischen Politik durch NGOs, Solidaritätsgruppen und Institutionen durch solche schlussendlich nicht haltbaren Vorwürfe massiv behindert. Davon betroffen sind immer häufiger auch oppositionelle Referent*innen aus Israel, deren Stimmen angesichts der immer reaktionäreren, extrem rechten israelischen Politik umso dringender gehört werden müssten. Erschwerend kommt hinzu, dass Medien die Antisemitismusvorwürfe oft ungeprüft übernehmen, wie kürzlich die Basler Zeitung gegenüber dem jüdischen Investigativjournalisten David Sheen, worauf die Universität Basel einen zuvor zugesprochenen Raum für ein Referat von Sheen wieder entzog. Selbst wenn es nachträglich Einsprachen gibt, entsteht ein Reputationsschaden für die entsprechenden Persönlichkeiten und Gruppen.[25]

Politischer Kontext und Verantwortung der Parteien

Zurzeit wird die Schweizer Nahost-Politik unter Bundesrat Cassis umgebaut – zu Lasten der Menschenrechte. Nicht nur Organisationen, die sich auf politischem Weg für die palästinensischen Rechte einsetzen, sondern auch Hilfswerke, die wichtige humanitäre Arbeit leisten, kommen von Rechts unter Druck. Eine Umdeutung des Antisemitismusbegriffs liefert ein weiteres Instrument, um solche Angriffe zu legitimieren.[26]

Wir sind zutiefst besorgt über solche Angriffe und überzeugt, dass es jetzt eine klare und öffentliche Positionierung für das Recht braucht, sich für gleiche Rechte in Israel/Palästina – auch im Rahmen der auch BDS-Kampagne – einzusetzen, damit der Raum für Solidarität mit den Palästinenser*innen und für kritische jüdische und nicht-jüdische Stimmen nicht weiter schrumpft.

 

[1] https://www.sp-ps.ch/sites/default/files/documents/2019-05-24_resolution_gl_sp_schweiz_antisemitismus_def.pdf

[2] Siehe insbesondere das gemeinsame Statement von 40 jüdischen Organisationen: https://jewishvoiceforpeace.org/first-ever-40-jewish-groups-worldwide-oppose-equating-antisemitism-with-criticism-of-israel/#german sowie die Stellungnahme der Europäischen Koordination von Komitees und Vereinen für Palästina, ECCP: https://www.eccpalestine.org/the-ihra-working-definition-of-antisemitism-fact-sheet-and-recommendations-issued-by-eccp-and-free-speech-on-israel/

[3] https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls_papers/Papers_2-2019_Antisemitismus.pdf

[4] http://www.jvjp.ch/wb/media/docs2018/IHRA%20JVJP%20Stellungsnahme%20definitiv.pdf

[5] https://www.holocaustremembrance.com/de/node/196

[6] https://www.freespeechonisrael.org.uk/wp-content/uploads/2017/03/TomlinsonGuidanceIHRA.pdf

[7] https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/frb/recht-und-beratung/rechtliche-grundlagen.html

[8] https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/frb/FAQ/verwendet-die-FRB-die-Antisemitismusdefintion-der-IHRA.html

[9] Das Simon-Wiesenthal-Zentrum spricht Weitzmann eine Schlüsselrolle beim Entwerfen der IHRA-Definition zu: “Weitzman, who introduced and steered the Working Definition on Antisemitism to adoption in IHRA”: http://www.wiesenthal.com/about/news/wiesenthal-center-commends-17.html

[10] http://www.wiesenthal.com/about/news/wiesenthal-centre-to-hep.html

[11] Zum Beispiel hier: https://www.ngo-monitor.org/submissions/submission-to-the-united-nations-special-rapporteur-on-freedom-of-religion-or-belief-regarding-antisemitic-incidents/

[12] http://www.medico.de/17238/

[13] http://www.jvjp.ch/wb/media/docs2018/IHRA%20JVJP%20Stellungsnahme%20definitiv.pdf

[14] https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3178109

[15] Zahlreiche Akademiker*innen kritisieren die IHRA-Definition und ihre Verwendung zur Verhinderung der Israeli Apartheid Week https://www.theguardian.com/education/2017/feb/27/university-wrong-to-ban-israeli-apartheid-week-event

[16] Der frühere Direktor des Institute for Jewish Policy Research (JPR) Antony Lerman sieht damit seine Warnung bestätigt, dass die vage Definition für alle möglichen Interpretationen offen und somit sogar schädlich für den Kampf gegen Antisemitismus ist: https://www.independent.co.uk/voices/labour-antisemitism-israel-palestine-ihra-a9051401.html

[17] https://www.juedische-stimme.de/2019/01/13/die-juedische-stimme-braucht-keinen-koscher-stempel/

[18] https://taz.de/BDS-und-Antisemitismus/!5601897/

[19] Betroffen sind oft Veranstaltungen mit jüdischen und israelischen Gästen wie Abraham Melzer, Moshe Zuckermann oder dem israelischen Journalisten Gideon Levy. Im letzteren Fall wurde das Ereignis unter der Bedingung zugelassen, dass Levy, der BDS offen unterstützt, keinen Boykott fordert. Siehe: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-nur-kritisch-oder-schon-antisemitisch-umstrittener-gast-im-gasteig-1.3520550

[20] Boykott, Desinvestition und Sanktionen, die von Palästinenser*innen lancierte, gewaltfreie und völkerrechtsbasierte weltweite Solidaritätskampagne.

[21] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vereinte-nationen-uno-ruegt-antisemitismus-beschluss-des-bundestags-a-1293375.html

[22] https://taz.de/Debatte-ueber-die-BDS-Bewegung/!5631712/

[23] https://cutt.ly/Oru5rWs

[24] https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/meinungsaeusserung

[25] Der Artikel unter dem Titel «Uni Basel verbietet ‹Israel-Hasser› den Auftritt» von Sebastian Briellmann vom 18.10.2019 ist nach einer Einsprache der Veranstalter*innen unterdessen nicht mehr online abrufbar. Am 31. Oktober stellt Briellmann in einem neuen Artikel die Veranstaltung (und die BDS-Bewegung) in eine Reihe mit tatsächlichen antisemitischen Vorfällen: https://www.bazonline.ch/der-judenhass-ist-wieder-erschreckend-salonfaehig/story/17374064

[26] Der Vorwurf des Antisemitismus wurde bereits in der Motion von SVP-Nationalrat Christian Imark genutzt, um die Schweizer Unterstützung von palästinensischen Menschenrechtsorganisationen infrage zu stellen: https://www.infosperber.ch/Politik/Rassismus-Israel-BDS-SVP-Imark

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