Protestschreiben an Bundesrat Cassis: Das Rückkehrrecht ist kein "Traum"

04.06.2018

Categories: BDS-Argumente, Palästinensische Flüchtlinge

In einem Interview vom 17. Mai 2018 kritisiert Bundesrat Cassis das UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge. Die Rückkehr bezeichnet er als einen «Traum» der Flüchtlinge. Er stellt damit das Rückkehrrecht für die während der Nakba Vertriebenen und deren Nachkommen in Frage und nähert sich der Position des israelischen Staats an, der ein solches Recht kategorisch ablehnt. Sind Cassis‘ Bemerkungen ein Anzeichen für einen Richtungswechsel in der Schweizer Aussenpolitik? Bereits einen Tag nach dem Erscheinen des Interviews wurde Cassis von Bundespräsident Berset zurückgepfiffen. Bedenklich ist die Haltung von Cassis allemal, zumal er auch nicht davor zurückschreckt, seine pro-israelische Position am «Swiss Israel Day» in Lugano öffentlich zu vertreten.

Wir bitten alle, bei der Schweizer Regierung gegen die Aussagen von Bundesrat Cassis zu protestieren und zu verlangen, dass die Schweiz das Rückkehrrecht der Palästinenser_innen weiterhin anerkennt!

So wird es gemacht:

  1. Mit folgendem Link wird in Thunderbird, Outlook etc. ein Mail automatisch erstellt: Automatische Erstellung des Mails
  2. Danach untenstehenden Text einfügen. Der Text kann natürlich auch persönlich abgeändert werden! Und unterzeichnen nicht vergessen!

Textvorschlag:

 

Sehr geehrter Herr Bundesrat Cassis

Schockiert habe ich die Aussagen von Ihnen zum UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge UNRWA in der Aargauerzeitung gelesen. Mit Ihrer Behauptung, das Fortbestehen von palästinensischen Flüchtlingslagern halte einen „Traum der Rückkehr“ für die dort lebenden PalästinenserInnen aufrecht, stellen Sie völkerrechtlichen Prinzipien in Frage. Diese Flüchtlinge „träumen“ nicht von einer Rückkehr, sie haben ein legitimes und von der UNO-Resolution 194 gestützes Recht darauf. Dies entspricht auch der bisherigen Haltung der Schweiz zum Nahostkonflikt, die den Status der palästinensischen Flüchtlinge anerkennt und eine gerechte Verhandlungslösung für die Flüchtlingsfrage als Teil einer umfassenden Lösung für den Nahostkonflikt fordert.

Ich bitte Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Stellen Sie mit Ihrer Aussage die Anerkennung des Status der palästinensischen Flüchtlinge in Frage?
  2. Bedeuten Ihre Äusserungen zur Frage des Rückkehrrechts der PalästinenserInnen, dass die Schweiz dieses in UN-Resolution 194 anerkannte Recht verweigert?
  3. Bedeutet die Kritik an der UNRWA, dass die Schweiz die finanzielle Unterstützung des Hilfswerks überdenkt?
  4. Am 18. Mai gab Bundesratspräsident Berset eine Erklärung ab, die im Widerspruch zu den Äusserungen von Bundesrat Cassis steht. Bedeutet das, dass es im Bundesrat unterschiedliche Positionen gibt? Wenn ja, welche Position repräsentiert die offizielle Haltung der Schweiz?

Ich fordere Sie auf, Ihre Anschuldigungen gegenüber der UNRWA klar und offiziell zu widerrufen. Ich erwarte, dass Sie sich als Vertreter der Schweiz völkerrechtliche Prinzipien hochhalten und sich für ihre Umsetzung einsetzen.

Mit freundlichen Grüssen

 

Oder Mail selbst erstellen:

  • Adresse: generalsekretaer(at)eda.admin.ch
  • CC: kontakt(at)bds-info.ch
    (Das ist wichtig, damit wir die Mails zählen können!)
  • Betreff: Protest gegen die Anschuldigungen gegenüber der UNRWA

 

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