Palästinensische Flüchtlinge

01.01.2016

Categories: BDS-Argumente, Palästinensische Flüchtlinge

Mit der Staatsgründung von Israel 1948 und der damit einhergehenden Vertreibung von über 700'000 Palästinenser_innen aus dem historischen Palästina begann eine der längsten und grössten Flüchtlingskrisen der Welt, die bis heute andauert und durch mehrere Kriege sowie die repressive Politik Israels weiter verschärft wurde. Einige palästinensische Flüchtlinge wurden durch den Syrienkrieg nun bereits zum zweiten oder dritten Mal vertrieben – und nehmen auch den beschwerlichen und oft tödlichen Weg nach Europa auf sich.

Was sind palästinensische Flüchtlinge?

Palästinensische Flüchtlinge lassen sich grob in drei Gruppen einteilen. Die grösste ist die der PalästinenserInnen, die während der Staatsgründung Israels und den darauf folgenden Kämpfen 1948 gewaltsam gezwungen wurden, ihre Häuser und ihr Land zu verlassen. Die PalästinenserInnen nennen diese Vertreibung die Nakba, arabisch für Katastrophe. Die zweite grosse Gruppe palästinensischer Flüchtlinge, rund 1.1 Millionen, wurde 1967 vertrieben, als Israel das Westjordanland, Jerusalem, die Golanhöhen und Gaza besetzte. Darunter befinden sich auch viele, die bereits 1948 aus dem Gebiet des entstehenden Israels fliehen mussten und in den übrigen Gebieten des historischen Palästinas Zuflucht fanden. Die dritte Gruppe umfasst alle Personen, die seit 1967 bis heute in den besetzten palästinensischen Gebieten durch die israelische Besatzungspolitik von ihrem Land vertrieben wurden – sei es durch Landenteignungen, das Errichten von militärischen Sperrzonen, Hauszerstörungen oder den Siedlungsbau.

Wie viele palästinensische Flüchtlinge gibt es und wo leben sie?

Die Zahl palästinensischer Flüchtlinge und intern Vertriebenen beläuft sich auf rund 8 Millionen Personen. Das sind 67% der 11.8 Millionen PalästinenserInnen auf der ganzen Welt. Viele leben nicht weit weg von ihren ehemaligen Häusern und Dörfern. Sie haben ihr Zuhause in der Annahme verlassen, zurückkehren zu könnten, sobald der gewaltsame Konflikt beendet ist. Während der Nakba blieben ca. 65% der Vertriebenen im Gebiet des historischen Palästinas - entweder in Israel selber oder im Westjordanland, den Golanhöhen und dem Gazastreifen. Sie gelten als intern Vertriebene. Die restlichen 700'000 fanden Zuflucht in den Nachbarstaaten, vor allem Jordanien, Libanon, Syrien und Ägypten. 1967 fand die Mehrheit der durch die israelischen Gebietseroberungen vertriebenen PalästinenserInnen, in den Nachbarstaaten Zuflucht. Schätzungen zufolge wurde mindestens die Hälfte zum zweiten Mal vertrieben, nachdem sie bereits 1948 fliehen mussten. Ende 2014 lebten rund 41% der palästinensischen Flüchtlinge in Jordanien, 24,6% im Gazastreifen, 15% in der besetzten Westbank, 9,5% in Syrien und 8,8% im Libanon.

Was bedeutet das „Recht auf Rückkehr“ der palästinensischen Flüchtlinge?

Den völkerrechtlichen Rahmen für die Flüchtlinge von 1948 bildet die UN Resolution 194, die von der UNO-Generalversammlung am 11. Dezember 1948 verabschiedet wurde. Artikel 11 hält fest, dass „denjenigen Flüchtlingen, die zu ihren Wohnstätten zurückkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestattet werden soll“. Den palästinensischen Flüchtlingen wird jedoch bis heute ihr Recht auf Reparation, welches das Recht auf Rückkehr beinhaltet, von Israel verweigert. Die UN Resolution 237 liefert einen ähnlichen Rahmen für die Flüchtlinge und intern Vertriebenen von 1967 und ruft im ersten Absatz Israel dazu auf, ihre sofortige Rückkehr zu ermöglichen. Israel hat es bisher versäumt, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Den PalästinenserInnen wird bis heute ihr Recht auf Rückkehr verwehrt und sie sind in den besetzen Gebieten bis heute gewaltsamen und willkürlichen Vertreibungen ausgesetzt. Die internationale Gemeinschaft sollte sich für den Schutz der palästinensischen Flüchtlinge einsetzen und sicherstellen, dass deren Grundrechte respektiert werden.

Was können wir tun?

Die Zivilgesellschaft kann eine wichtige Rolle spielen, indem sie sich für die Einhaltung des Völkerrecht einsetzt. Die Boykott-Desinvestition-Sanktionen (BDS) Kampagne liefert ein wichtiges Instrument dazu; durch einen auf dem Völkerrecht basierenden Ansatz zielt die Kampagne darauf ab, Druck auf Israel auszuüben, bis der Staat die völkerrechtlichen Bestimmungen erfüllt und das grundlegende Recht der PalästinenserInnen auf Selbstbestimmung anerkennt. Die drei Hauptforderungen der Kampagne sind: Das Ende der Besatzung und den Abbruch der Mauer, die vollständige Gleichberechtigung der arabisch-palästinensischen BürgerInnen Israels und die Einhaltung des Rechtes auf Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge.

Mehr Informationen auf www.badil.org

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