Kauf von Drohnen: Brief an die eidgenössischen Räte

03.02.2015

Categories: Elbit, Militärembargo

Folgendes Schreiben hat BDS Schweiz Mitte Januar an Mitglieder des Parlaments und Ständerats geschickt, um sie zu bitten, den geplanten Kauf von Drohnen des Typs Hermes 900 der israelischen Firma Elbit Systems abzulehnen.

Hier finden Sie die PDF-Version des Briefes.

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Betreff: Kauf von Drohnen des Typs Hermes 900

Bern, 19. Januar 2015

 

Sehr geeherter Herr/Frau ....... Ständerat/Nationalrat/rätin 

Im Rahmen des Budgets 2015 werden Sie über den Kauf von Drohnen des Typs Hermes 900 des israelischen Unternehmens Elbit befinden, die vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ausgewählt wurden.

Wir richten uns an Sie mit der Bitte, den geplanten Kauf zurückzuweisen.

Während der 51 Tage des israelischen Angriffs auf den Gazastreifen im Juli/August 2014 haben Hermes-900-Drohnen von Elbit gemäss Schätzungen der britischen NGO Drone Wars UK über 800 Angriffe geflogen, in deren Folge Spitäler, Schulen und UNO-Gebäude beschädigt oder zerstört wurden. Während die vom Büro für die Koordination humanitärer Angelegenheiten der UNO (OCHA) veröffentlichte Bilanz von 2131 Toten ausgeht, wovon 1473 Zivilisten und darunter 501 Kinder sind, stieg der Kurs des Rüstungskonzerns Elbit, der sich öffentlich damit rühmt, dass seine Erzeugnisse „im Feld getestet sind“, um 6 Prozent. Das Unternehmen, das der frühere Sonderberichterstatter beim UN-Menschenrechtsrat Richard Falk als „complicite“ (mitverantwortlich) für Völkerrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten bezeichnet, unterstützt mit seiner Tätigkeit die Politik der Kolonisierung, Besatzung und des Rassismus des israelischen Staates und profitiert von einer Situation, die völkerrechtlich als illegal eingeschätzt wird. Die Zustimmung zum Kauf von Drohnen des Typs Hermes 900 des israelischen Unternehmens Elbit kommt damit der Unterstützung eines Unternehmens gleich, das eng mit der israelischen Armee zusammenarbeitet und von deren Völkerrechtsverletzungen profitiert.

Während im Gazastreifen die ganze Bevölkerung durch die Blockade, die Israel seit 2007 über das Gebiet verhängt hat, in Geiselhaft genommen wird, haben Amnesty International und palästinensische Menschenrechtsorganisationen Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Infrastrukturen als Kriegsverbrechen kritisiert. Der Menschenrechtsrat der UNO hat im Übrigen den Auftrag erhalten, Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung im Gazastreifen zu untersuchen. Bei der Zurückhaltung von Zivilbevölkerung in einer von Kriegsgefahren bedrohten Gegend, dem unverhältnismässigen Einsatz von Gewalt und der Nichteinhaltung der grundlegenden Gebots der Unterscheidung zwischen Zivilpersonen und Kombattanten handelt es sich effektiv um schwere Verletzungen der Vierten Genfer Konvention, zu deren Durchsetzung sich die Schweiz mit ihrer Unterschrift verpflichtet hat.

Der Kauf israelischer Drohnen, selbst wenn diese nicht bewaffnet sind, steht damit im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Wie kann die Schweiz Israel auf glaubwürdige Weise zur Einhaltung des Völkerrechts anhalten und gleichzeitig von Israel Technologie einkaufen, die unter Verletzung dieses Rechts eingesetzt und getestet wurde? Ein solcher Kauf und ganz allgemein die Stärkung jeglicher Kooperation auf militärischer, wirtschaftlicher, akademischer und technologischer Ebene mit dem israelischen Staat bestärkt Israel nur in seiner Straflosigkeit, was seine Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen betrifft.

Wir möchten Sie daher auffordern, nicht länger die Straflosigkeit eines Staates zu unterstützen, der wiederholt das Völkerrecht verletzt, und Ihre Zustimmung zum Kauf der Hermes-900-Drohnen des israelischen Unternehmens Elbit zu verweigern. Damit bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie Wert legen auf die tatsächliche Einhaltung der Vierten Genfer Konvention durch die Schweiz und die humanitären Werte, für die unser Land eintritt.

Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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