EU warnt Unternehmen vor Geschäften in Siedlungen

30.06.2014

Categories: Desinvestition

Anfang Juli haben die meisten EU-Länder mehr oder weniger gleichlautende Hinweise veröffentlicht, die Unternehmen und Privatpersonen vor wirtschaftlichen Aktivitäten in den völkerrechtlich illegalen israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten warnen.
In einer Presseerklärung des palästinensischen BDS-Ausschusses (BNC) heisst es dazu: 17 EU-Mitgliedstaaten unternehmen Schritte gegen die Komplizenschaft mit israelischen Verbrechen - Die Massnahmen werden begrüsst, aber die israelischen Menschenrechtsverletzungen müssen mit wirkungsvolleren Massnahmen geahndet werden.

Der Wortlaut der EU-Warnungen
Hinweise für EU-Bürger und an Wirtschaftstreibende hinsichtlich finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten in den israelischen Siedlungen:
„Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten betrachten israelische Siedlungen als völkerrechtswidrig, sehen sie als Hindernis für den Frieden und als Gefahr für die Umsetzbarkeit einer Zwei-Staaten-Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten werden keine Änderungen des Grenzverlaufs von vor 1967, einschließlich Ost-Jerusalems, anerkennen, solange diese Änderungen nicht von den Konfliktparteien vereinbart werden. Das Westjordanland und Ost-Jerusalem, der Gaza-Streifen sowie die Golan-Höhen sind Gebiete, die seit 1967 von Israel besetzt gehalten werden.
Aufgrund dessen weisen die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten europäische Bürger und Wirtschaftstreibende auf die Risiken hin, die mit finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen verbunden sind. Finanzielle Transaktionen, Investitionen, Ankäufe und Beschaffungen sowie andere wirtschaftliche Aktivitäten (einschließlich in Dienstleistungen wie dem Tourismus) in israelischen Siedlungen oder zum Nutzen israelischer Siedlungen beinhalten rechtliche und wirtschaftliche Risiken aufgrund des Umstandes, dass die israelischen Siedlungen gemäß Völkerrecht auf besetztem Gebiet errichtet sind und nicht als legitime Teile des israelischen Staatsgebiets anerkannt werden. Dies kann zu strittigen Rechtstiteln auf Land, Wasser, mineralische und andere natürliche Ressourcen führen, die den Gegenstand des Kaufs oder der Investition darstellen.
Desgleichen sollte möglichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte Rechnung getragen werden.
Potenzielle Käufer und Investoren sollten sich des Umstands bewusst sein, dass ein zukünftiges Friedensabkommen zwischen Israel und den Palästinensern oder zwischen Israel und Syrien Konsequenzen für erworbenes Eigentum oder für ihre Wirtschaftstätigkeiten in diesen Siedlungen haben könnte. In Streitfällen könnte es sich für die EU-Mitgliedsstaaten als sehr schwierig erweisen, den Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten.
EU-Bürger und Wirtschaftstreibende sollten sich auch der möglichen Auswirkungen auf ihre Reputation bewusst sein, wenn sie sich wirtschaftlich und finanziell in den Siedlungen engagieren.
EU-Bürger und Wirtschaftstreibende, die die Absicht eines wirtschaftlichen oder finanziellen Engagements in einer Siedlung prüfen, sollten frühzeitig geeignete rechtliche Beratung suchen."

Quelle: Österreichisches Aussenministerium, eingesehen am 4. Juli 2014

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